Verordnung
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- Ergotherapie ist ein verschreibungspflichtiges Heilmittel.
Ein entsprechendes Rezept bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.
- Der Behandlungsbeginn sollte spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum
des Rezeptes erfolgen, da das Rezept sonst verfällt.
- Ergotherapie ist bei den Krankenkassen zunächst nicht genehmigungspflichtig. Es
werden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen, so genannte Gesamtverordnungsmengen,
im Regelfall eingeführt. Nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen liegt
ein neuer Regelfall vor.
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Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung
der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verodnungen außerhalb des
Regelfalls müssen vom verordneten Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur
Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechnung weiterbehandelt werden.
Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren.
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